Der Gesetzgeber soll den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit hohen Auflagen belegen. Dies haben soeben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Betreuungsgerichtstag gefordert. Während freiheitsentziehende Maßnahmen, etwa mit Fixiersystemen und Bettgittern, in stationären Einrichtungen einer richterlichen Genehmigung bedürfen, gilt dies in der häuslichen Pflege nicht. Bettgitter sowie Fixiersysteme sind frei verkäuflich und werden auf Anordnung des Arztes von den Krankenkassen bezahlt. Im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen werden sie unter der Überschrift „Erleichterung der Pflege“ geführt.
Diese Verbindung sei aber falsch und unangemessen, bemängelte die Bundesorganisation der Seniorenorganisationen in einer Pressemitteilung. Denn freiheitsentziehende Maßnahmen seien immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen, Besonders der Einsatz von Fixiersystemen sei zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Die BAGSO, die 120 Mitgliedsorganisationen und viele Millionen ältere Menschen in Deutschland vertritt, war vom GKV-Spitzenverband eingeladen worden, die Überarbeitung des Hilfsmittelkataloges kritisch zu begleiten.
„Mit ihrer Kritik haben BAGSO und Betreuungsgerichtstag ein brisantes Thema zurecht in den Fokus gerückt“, so Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimergesellschaften Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Menschenrechte auch von Demenzerkrankten, die zuhause gepflegt werden, dürfen nicht geringer geschätzt werden als die von Pflegebedürftigen in Heimen oder Kliniken.“ Die geforderten rechtlichen Hürden vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen sollten aber von weiteren Hilfen für die häuslich Pflegenden begleitet werden. „Häufig geschieht eine Missachtung von Pflegebedürftigen ungewollt aus Überforderung und Not heraus. Auch diese Not muss weiter angegangen werden.“
Mit seinem Schulungs- und Informationsprojekt „Leben mit Demenz“ unterstützt Alzheimer NRW seit zehn Jahren pflegende Angehörige bei einer zugewandten Betreuung ihrer Demenzerkrankten. Auch mit dem Thema Gewalt in der häuslichen Pflege befasst sich der Landesverband intensiv. Sein Projekt „Gelassen nicht alleine lassen“, das er mit der Stiftung Wohlfahrtspflege durchführt, soll den Pflegenden Strategien an die Hand geben, wie sie auch in angespannten Situationen und Konflikten achtsam und ruhig bleiben können.
