Düsseldorf, 02.07.2026
„Die in der Pflegereform geplanten Leistungskürzungen und -begrenzungen sind sozial unausgewogen. Sie werden dazu führen, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen weniger Unterstützung und Entlastung erhalten als bisher,“ erklärte Dr. Peter Pick, Vorsitzender von Alzheimer NRW anlässlich des Symposiums „Pflegereform: Wie können Beratung und Begleitung künftig gestaltet werden?“ in Düsseldorf. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind deshalb grundlegende Nachbesserungen erforderlich. Insbesondere müssen die überzogenen Leistungskürzungen korrigiert werden, und der Staat muss einen nennenswerten finanziellen Beitrag leisten!“
Seit dem 5. Juni liegt ein Referentenentwurf der angekündigten Pflegereform vor. Ziel des Gesetzes ist es, durch finanz- und versorgungspoli sche Maßnahmen die Finanzlücke der Pflegeversicherung zu schließen. Im Mi elpunkt stehen dabei Leistungskürzungen und -begrenzungen. Dadurch werden an Demenz Erkrankte und Pflegebedürftige mit anderem Hintergrund, die zu Hause gepflegt werden, und ihre An- und Zugehörigen weiter belastet. „Wieder einmal sollen die Zu- und Angehörigen die Last tragen. Dabei stehen sie heute schon unter enormem Druck“, so Pick.
Der Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung soll durch die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen die Pflegegrade 1 und 2 zuerkannt werden, und durch eine Verschärfung der Begutachtungssystematik erschwert werden. Darüber hinaus werden die Leistungen in allen Pflegegraden durch Budgets begrenzt.
Verschärfend kommt hinzu, dass die Leistungen der häuslichen Pflege in den vergangenen Jahren nur unzureichend an die Einkommens- und Preisentwicklung angepasst wurden. So betrug der Inflationsanstieg im Zeitraum 2017 bis 2025 insgesamt 28,3 Prozent, während die Pflegesachleistungen nur um 15,5 Prozent und das Pflegegeld sogar nur um 9,8 Prozent angehoben wurden. Die Pflegesachleistung ist daher defacto bereits in den letzten Jahren um 12,8 Prozent und das Pflegegeld um 18,5 Prozent gekürzt worden.
„Die Konsequenz der geplanten Leistungskürzungen wird sein, dass die pflegenden An- und Zugehörigen diese Leistungen entweder selbst durchführen oder als Selbstzahler aus eigener Tasche finanzieren. Ist dies nicht möglich, werden Pflegebedürftige wegen wegfallender Leistungen schlechter versorgt“, fürchtet Pick. Dabei pflegen heute schon viele pflegende Angehörige an ihrer Leistungsgrenze. Haben sie ihre Berufstätigkeit unterbrochen, um die Pflege zu leisten, werden ihnen darüber hinaus noch die Rentenbeiträge gekürzt.
.„Dass durchaus auch Verbesserungen vorgesehen sind, wollen wir nicht verschweigen“, so Pick. So sieht das Gesetz eine fachpflegerische Begleitung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, gerade am Anfang von Pflegebedürftigkeit und bei gravierenden Änderungen vor. Außerdem soll die Beratungslandschaft der Pflege vor Ort neu aufgestellt werden. Und bei pflegerischen Akut- und
Notfallsituationen, z.B. beim Ausfall der Hauptpflegeperson, sollen zusätzliche Hilfen eingeführt werden. „Die Alzheimer Gesellschaften halten dies für sinnvoll. Es kann aber die negativen Wirkungen der Leistungskürzungen bei Weitem nicht ausgleichen.“
Darüber hinaus ist nach Auffassung der Alzheimer-Gesellscha en das Finanzkonzept der Reform mit Blick auf die häusliche Pflege absolut unausgewogen. Belastet werden die Pflegebedür igen, die pflegenden Angehörigen und die Beitragszahler. Bisher fehlt weitgehend der Beitrag von Bund und Ländern. Der Bund ist gefordert, endlich die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen wie z.B. der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen und den Ausgleich der erbrachten Corona-Leistungen zu übernehmen. Die Länder sind gefordert, die Inves onskosten der Pflegeangebote und die Ausbildungskosten der Pflege zu tragen.
