Düsseldorf, 12.12.2025
„Die Abschaffung der Entlastungsleistungen im Pflegegrad 1 trifft vor allem pflegebedürftige Menschen im Frühstadium einer Demenz“, kritisiert Dr. Peter Pick, Vorsitzender des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW. Aktuell können diese Personen Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen: „Anstatt diese Menschen zu begleiten und die An- und Zugehörigen zu entlasten, werden sie zukünftig belastet und die Familien allein gelassen.“
Der Pflegegrad 1 ist mit der letzten großen Pflegereform im Jahre 2017 eingeführt worden. Mit diesem neuen Pflegegrad wurden Leistungen der Pflegeversicherung schon bei beginnender Pflegebedürftigkeit ermöglicht. Davon profitieren vor allem Menschen mit beginnender Demenz und Pflegebedürftige mit ersten Mobilitätseinschränkungen.
Die Pflegeversicherung sieht im Pflegegrad 1 ein eingeschränktes Leistungspaket vor. So besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung und Beratungseinsätze. Auch können Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf finanziert werden. Und es können Entlastungsleistungen von bis zu 131 € monatlich zur Unterstützung im Alltag und zur Betreuung, z.B. durch Alltagshelfer, in Anspruch genommen werden.
Von den Betreuungs- und Entlastungsangeboten aus dem Entlastungsbudget profitieren Menschen mit Demenz, indem stundenweise Alltagsbegleiter ins Haus kommen, mit ihnen gemeinsame Freizeitaktivitäten durchführen, sie zu außerhäuslichen Aktivitäten begleiten oder mit ihnen spazieren gehen. Auch ermöglicht die Teilnahme an niedrigschwelligen Angeboten, so bspw. Demenzcafés, Tanzcafés, die nach dem Landesrecht als ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden, die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben und beugt Einsamkeit vor.
In dieser Zeit sind die pflegenden Angehörigen entlastet und können sich zeitweise von den Belastungen der Pflege erholen oder dringenden bzw. gewünschten eigenen Aktivitäten und Verpflichtungen nachgehen.
Menschen mit einer beginnenden Demenz sind oft in Pflegegrad 1 eingestuft. Durch die weiterhin vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte im Begutachtungsverfahren werden zukünftig noch mehr Menschen im Frühstadium der Demenz im Pflegegrad 1 sein. All diese Menschen werden zukünftig keine Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
„Es ist ein falscher Weg, gerade bei dieser Personengruppe zu sparen“, so Pick. „Damit bleiben die Potentiale der Stärkung und Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit unausgeschöpft und die Angehörigenpflege zusätzlich belastet“. Mittelfristig wird dies zu steigenden Anzahlen der Leistungsempfänger in den höheren Pflegegraden und zu steigenden Ausgaben führen.
Zudem konstatieren wir, dass eine frühzeitige Einbindung von Unterstützung und zugehender Hilfe im Rahmen des Pflegegrades 1 die erste nachhaltige Anbindung an das Versorgungssystem und die Erhöhung der Annahmebereitschaft von Hilfe darstellt. Dies schafft in zahlreichen häuslichen Versorgungssettings eine Grundlage für die weitere Ausweitung der Hilfen mit fortschreitender
Demenz. Die vorgesehene, an sich positive fachpflegerische Begleitung wird im Pflegegrad 1 ins Leere gehen, da sie keine wirkungsvolle Unterstützung und Entlastung anbieten kann.
In Nordrhein-Westfalen erhalten rund 180 Tsd. der 1,4 Mill. Pflegebedürftigen Leistungen des Pflegegrades 1. Deutschlandweit sind von den 5,7 Mill. Pflegebedürftigen rund 860 Tsd. in den Pflegegrad 1 eingestuft. Die Ausgaben für den Pflegegrad 1 werden auf ca. 1 Mrd. € geschätzt.
