Alzheimer NRW beklagt Sparen auf Kosten der Menschen mit Demenz
Düsseldorf, 18.06.2026
„Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform wird dazu führen, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen weniger Unterstützung und Entlastung erhalten werden als bisher.“, erklärt Dr. Peter Pick, Vorsitzender des Alzheimer Landesverbands NRW, anlässlich der heute stattfindenden Verbändeanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz. „Damit wird die Gruppe der Demenzkranken und der sie pflegenden An- und Zugehörigen, zusätzlich weiter belastet. Wieder einmal sollen die Zu- und Angehörigen allein die Last tragen.“
Der Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung soll durch die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen die Pflegegrade 1 und 2 zuerkannt werden, und durch eine Verschärfung der Begutachtungssystematik erschwert werden. Dadurch erhalten weniger Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung und anerkannte Pflegebedürftige erst später die Leistungen der höheren Pflegegrade.
Der aktuell gewährte Entlastungsbetrag entfällt im Pflegegrad 1. Das bedeutet, dass Betreuungsbesuche von Alltagshelfern, die pflegende Partner oder Kinder sehr entlasten, nicht mehr stattfinden.
Darüber hinaus werden die Leistungen in allen Pflegegraden durch Budgets begrenzt. Aus dem Kernbudget werden Sachleistungen der ambulanten Pflegedienste bzw. das Pflegegeld, Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe finanziert. Im Pflegegrad 3 soll das Sachleistungsbudget von aktuell 1.497 € auf 1.590 € erhöht und das Pflegegeldbudget von aktuell 597 € auf 638 € erhöht werden. Werden Pflegehilfsmittel oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen, sinkt jedoch das Pflegegeld oder es können weniger Einsätze des Pflegedienstes abgerufen werden.
Die Konsequenz dieser Leistungskürzungen wird sein, dass die pflegenden An- und Zugehörigen diese Leistungen selbst übernehmen. Ist dies nicht möglich, wird der Pflegebedürftige wegen wegfallender Leistungen schlechter versorgt. Dabei pflegen heute schon viele pflegende Angehörige an ihrer Leistungsgrenze. Haben sie ihre Berufstätigkeit unterbrochen, um die Pflege zu leisten, werden ihnen darüber hinaus noch die Rentenbeiträge gekürzt.
„Für alle diese Menschen klingt es wie Hohn, wenn im Gesetzentwurf von einer Stärkung der häuslichen Pflege die Rede ist. Im Gegenteil: Es wird eine Schwächung der häuslichen Pflege eintreten“ so Pick. „Der Gesetzgeber muss diese Pläne dringend korrigieren.“ Statt allein die Pflegebedürftigen und die Beitragszahler zu belasten, fordert die Alzheimer Gesellschaft den Bund auf, endlich die Kosten für versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu übernehmen und der Pflegeversicherung die erbrachten Corona- Lasten zu erstatten.
Das Gesetz sieht auch strukturelle Maßnahmen wie eine fachpflegerische Begleitung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, insbesondere bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit und Änderungen der Pflegebedürftigkeit vor. Außerdem soll die Beratungslandschaft der Pflege vor Ort neu aufgestellt werden. Und bei pflegerischen Akut- und Notfallsituationen, z.B. beim Ausfall der Hauptpflegeperson, sollen zusätzliche Hilfen eingeführt werden. „Die Alzheimer Gesellschaften halten dies für sinnvoll. Diese Verbesserungen können aber die negativen Wirkungen der Leistungskürzungen nicht ausgleichen“, so Pick.
Ehrenamtliche Strukturen und Unterstützung werden vor dem Hintergrund des geplanten Pflegegesetzes noch wichtiger werden. Die Alzheimer Gesellschaften werden ihre Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote weiter ausbauen. Denn Menschen mit Demenz und die sie Pflegenden dürfen nicht allein gelassen werden.
