Vom Krankenhaus auf die Straße? Das kann verhindert werden
Auch mit der Verabschiedung des Medizinprodukte-Anpassungsgesetzes am Donnerstag, 5.3., ist die 300-Euro-Strafe bei Falschabrechnung durch die Krankenhäuser, wie sie kürzlich mit dem MDK-Reformgesetz eingeführt wurde, nicht zurückgenommen worden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. sowie die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. hatten darauf vor allem unter Verweis auf die notwendig lange Verweildauer solcher Patienten gedrungen, deren Pflege oder Betreuung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung noch nicht sichergestellt werden konnte. Nach Ansicht des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. zeigt die Auseinandersetzung vor allem eines: dass die gesellschaftliche Verantwortung für pflegebedürftige Menschen, u.a. mit einer Demenzerkrankung, völlig unzureichend wahrgenommen wird.
„Wenn Menschen mit einer Demenzerkrankung im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus vermehrte Pflege oder andere Unterstützung benötigen, kann diese auf die Schnelle meist nicht organisiert werden“, erklärt Regina Schmidt-Zadel, die Vorsitzende von Alzheimer NRW in Düsseldorf. „Hier trifft der eklatante Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen und Kapazitäten auch bei ambulanten Pflegediensten mit voller Härte vor allem die Angehörigen. Was wir brauchen, ist eine Versorgungsverpflichtung in der Pflege und – wenn angezeigt – ein sehr rasches Aktivwerden der Eingliederungshilfe. Das würde dann auch die Krankenhäuser und ihr Entlassmanagement entlasten.“
