Alzheimer Gesellschaft NRW: Pflegende von Referentenentwurf zur Pflegereform enttäuscht
Düsseldorf, 08.03.2023. Schon wieder droht eine in Aussicht gestellte umfassende Pflegereform bereits im Ansatz stecken zu bleiben; greift der – späte – erste Aufschlag dazu doch viel zu kurz. Der kürzliche vorgestellte Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz aus dem Hause Lauterbach bleibt gerade in Bezug auf die häusliche Pflege weit hinter dem im Koalitionsvertrag Versprochenen zurück.
„Von der rot-grün-gelben Bundesregierung hatten wir uns zumindest ein umfassendes Entlastungsbudget und eine ordentliche Erhöhung des Pflegegeldes erhofft“, zeigt sich Dr. Peter Pick, Vorsitzender des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW, enttäuscht. „Die an Demenz erkrankten Menschen und ihre Angehörigen hatten darauf gesetzt, dass die neue Bundesregierung die Bedeutung der häuslichen Pflege erkennt und sie mit wirksamerer Unterstützung zukunftsfester macht. Doch was jetzt im Referentenentwurf geplant ist, verfehlt diese Chance.“
Das Pflegegeld, das seit 2017 nicht mehr angepasst wurde, soll zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht werden. Im Zeitraum 2017 bis 2022 sind die Verbraucherpreise um ca. 17 Prozent angestiegen. Im Jahr 2023 rechnet die Bundesregierung mit einem Inflationsanstieg um 6,0 Prozent. „Die vorgesehene Erhöhung des Pflegegeldes deckt noch nicht mal den Preisanstieg des laufenden Jahres. Die faktische Entwertung des Pflegegeldes seit 2017 wird in keiner Weise ausgeglichen“, so Pick.
Ein wirklich niedrigschwellig zu nutzendes Entlastungsbudget sollte über die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeleistungen auch die Mittel für die Alltagsunterstützung und -entlastung einbeziehen. „Wir fordern, ein umfassendes Entlastungsbudget von rund 4.800 € einzuführen und den Pflegebedürftigen ein Wahlrecht zwischen den verschiedenen Leistungen einzuräumen.“
Und dass ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld jetzt in jedem Kalenderjahr gestellt werden kann, hilft nur marginal. Entscheidend ist, dass berufstätige Angehörige endlich einen Anspruch auf eine bezahlte Pflegezeit – ähnlich der Elternzeit – erhalten: mit einem Rechtsanspruch, mit staatlichen Ersatzleistungen und einem Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz.
„Wenn es bei diesem Reförmchen bleibt, wird dies zu einer großen Enttäuschung bei den pflegenden An- und Zugehörigen führen“, kritisiert Peter Pick. Die Regierungskoalition ist gefordert, die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zur Grundlage der Pflegereform zu machen und vor allem die Pflegeversicherung von ihren versicherungsfremden Leistungen zu entlasten. Nur so sind die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen zu finanzieren.
Welche Herausforderungen pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz tagtäglich bewältigen müssen, ist auch Gegenstand des neuen Themenheftes von Alzheimer NRW, „Reformbedarf in der Pflege“. Dort werden auch notwendige Schritte hin zu einer solidarischen Absicherung der häuslichen Pflege erläutert.
