Alzheimer Gesellschaft NRW: Pflegereform lässt pflegende Angehörige im Regen stehen
Düsseldorf, 26.05.2023. Enttäuscht ist die Alzheimer Gesellschaft NRW von der heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegereform. „Diese Reform bringt nicht die dringend erwartete Verbesserung der Unterstützung und Entlastung der pflegenden An- und Zugehörigen“, so Dr. Peter Pick, Vorsitzender des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW.
Nach Vorlage des Koalitionsvertrages der rot-grün-gelben Bundesregierung haben die Pflegebedürftigen und die sie Pflegenden mit einer ordentlichen Erhöhung des Pflegegeldes und einem umfassenden Entlastungsbudget gerechnet. Die an Demenz erkrankten Menschen und ihre Angehörigen hatten gehofft, dass die neue Bundesregierung die Bedeutung der häuslichen Pflege erkennt und sie mit wirksamerer Unterstützung zukunftsfester macht. „Diese Erwartungen enttäuscht das Gesetz“, so Pick.
Das Pflegegeld, das seit 2017 nicht mehr angepasst wurde, wird zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht werden. Im Zeitraum 2017 bis 2022 sind die Verbraucherpreise um ca. 17 Prozent angestiegen. Im Jahr 2023 rechnet die Bundesregierung mit einem Inflationsanstieg um 6,0 Prozent. „Um den Inflationsanstieg auszugleichen, hätte das Pflegegeld um über 20 Prozent steigen müssen. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegegeldes deckt nicht mal den Preisanstieg des laufenden Jahres. Die faktische Entwertung des Pflegegeldes seit 2017 wird in keiner Weise ausgeglichen“, so Pick.
Das im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastungsbudget wird nur als ein gemeinsamer Jahresbetrag von Kurzzeit- und Verhinderungspflege und erst zum 01.07.2025 eingeführt. Die Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag werden nicht in dieses Budget einbezogen. Sie bleiben sogar auf dem seit 2017 geltenden Betrag von 125,00 € monatlich eingefroren. Und der gemeinsame Jahresbetrag wird sogar aus einem Abschlag auf die ab 2025 vorgesehene Dynamisierung des Pflegegeldes finanziert.
„Die Politik hat damit die Chance vertan, ein wirklich niedrigschwellig zu nutzendes Entlastungsbudget zu schaffen“, so Pick. „Gerade für Menschen mit Demenz und die sie pflegenden Angehörigen bieten die Angebote für die Alltagsunterstützung und -entlastung eine sehr wirkungsvolle Hilfe.“ Darüber hinaus könnten sie in einem umfassenden Entlastungsbudget flexibel nach den Wünschen der Pflegebedürftigen eingesetzt werden.
Wirkungsvolle Verbesserungen für die häusliche Pflege finden nicht statt. „Dies ist das zentrale Manko des Gesetzes. Denn 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause und mehr als 60 Prozent der Pflegebedürftigen sogar ohne professionelle Unterstützung gepflegt“, so Pick. „Die pflegenden Angehörigen als größter Pflegedienst Deutschlands werden in dieser Reform stiefmütterlich behandelt und damit im Regen stehen gelassen.“
Die Reform mit ihrer durchschnittlichen Beitragssatzerhöhung um 0,35 Beitragssatzpunkte schafft nur eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzen der Pflegeversicherung. Eine echte Reform hätte erfordert, der Pflegeversicherung die besonderen Belastungen aus der Corona- Pandemie zu
erstatten und die Pflegeversicherung von ihren versicherungsfremden Leistungen zu entlasten. Dazu war die Regierungskoalition offensichtlich nicht bereit. Die Alzheimer Gesellschaft fordert deshalb, die im Koalitionsvertrag versprochene Reform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
