Düsseldorf, 10. Mai 2021. Seit über einem Jahr wachsen in der Pandemie Angehörige über sich hinaus, indem sie ihre an Demenz erkrankten und pflegebedürftigen Menschen unter schwierigsten Bedingungen zu Hause betreuen. Viele zahlen dafür mit erheblichen Einbußen an persönlicher Freiheit, Gesundheit und finanzieller Sicherheit.
Weil Tages- und Nachtpflegestellen zeitweise geschlossen waren und auch die Beanspruchung der Kurzzeitpflege in der Pandemie zurückging, sparten die Kassen der Pflegeversicherung erhebliche Mittel ein – letztendlich auf dem Rücken der Angehörigen, die von dem Ersparten keinen Euro sahen.
Umso empörender ist es nach Ansicht des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V., dass der christdemokratische Bundesgesundheitsminister die gesetzlich verbrieften Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörigen beschneiden will.
Gegen vielfachen Protest hält Jens Spahn an seinen schon im März bekannt gewordenen Plänen fest, Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege künftig zu halbieren, wenn ergänzend auch Sachleistungen, etwa die morgendliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch genommen werden. Auch die Leistungen zur Verhinderungspflege will Gesundheitsminister Spahn im Bereich der stundenweisen Entlastung reduzieren. Wer vom 1. Juli 2022 an jeweils nur für einige Stunden am Tag die Pflege durch eine Ersatzperson sicherstellen möchte oder muss, soll dafür nur noch 40% des dann auf 3.300 Euro aufgestockten Topfes für die Verhinderungspflege plus Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können. Bislang kann man die Hälfte des Betrages für Kurzzeitpflege auf das Budget für Verhinderungspflege draufschlagen und kommt so auf rund 2.400 Euro. Künftig stünden nach den Plänen Spahns nur noch 1.320 Euro für die stundenweise genutzte Verhinderungspflege zur Verfügung.
„Bereits im März haben wir öffentlich gegen diese Zumutung Stellung genommen. Das Vorhaben des Ministers würde es sehr vielen Angehörigen unmöglich machen, ihre Pflegebedürftigen künftig noch zu Hause zu versorgen“, warnt Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende von Alzheimer NRW.
Die langjährige Gesundheitspolitikerin erinnert daran, dass 80% der bundesweit gut 4 Mio. Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden. 2 Mio. der Menschen mit Pflegegrade zwischen 2 und 5 werden sogar ausschließlich durch An- oder Zugehörige gepflegt und betreut.
„Es ist traurig, dass wir an einem Tag der Pflege solche Abwehrkämpfe führen müssen“, bedauert Regina Schmidt-Zadel. „Die Pflegenden Angehörigen bilden mit ihrem großen Engagement das Rückgrat der Pflege. Und dieses Rückgrat sollte ein Gesundheitsminister stärken, anstatt es durch Mittelkürzungen zu schwächen und zu beugen!“
Erst vor einer Woche haben Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestages dargelegt, wie pflegende Angehörige so bessergestellt werden könnten, dass sie weder durch die Reduzierung einer bezahlten Arbeit in finanzielle Not geraten noch in der Folge von Altersarmut bedroht sind, wie
es bekanntlich häufig vorkommt. „Sowohl der Antrag der Grünen-Fraktion, mit einer so genannten „Pflegezeit Plus“ Lohnersatzleistungen analog zum Elterngeld für Pflegende Angehörige vorzusehen, als auch der Vorstoß der Linken für eine rentenrechtliche Besserstellung pflegender Angehöriger gehen in die richtige Richtung“, erklärte die Vorsitzende von Alzheimer NRW, Regina Schmidt-Zadel. „Aufgreifen sollte die Politik aber auch das Konzept von Professor Dr. Heinz Rothgang.“
Rothgang, Direktor des Zentrums für Sozialpolitik, Abteilung: Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung der Universität Bremen, macht sich für ein „Pflegegeld 2.0“ stark, das als Regelleistung an Angehörige ausgezahlt wird, wenn diese im Gegenzug die Erbringung bestimmter als bedarfsnotwendig anerkannter Pflegeleistungen zusagen.
„Ein von der Solidargemeinschaft aufgebrachtes geregeltes Einkommen für pflegende Angehörige ist machbar“, erklärt Regina Schmidt-Zadel. „Das haben schließlich bereits andere europäische Staaten – in verschiedener Ausgestaltung – vorgemacht.“
