Düsseldorf, 13.09.22. Menschen, die in Heimen gepflegt werden, müssen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 2.540 Euro zu den monatlichen Kosten dazu zahlen. Das ist mehr als in fast allen anderen Bundesländern. Pflegebedürftigkeit birgt damit in NRW ein besonders hohes Armutsrisiko. Auch deswegen fordert der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW die Landesregierung auf, Pflegebedürftige endlich zu entlasten.
„Wie schon lange von vielen Seiten gefordert, sollten die Länder endlich die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen“, verlangt Dr. Peter Pick, Vorsitzender von Alzheimer NRW. „Damit könnten stationär gepflegte Menschen und ihre Familien jeden Monat um – im Bundesdurchschnitt – 469 Euro entlastet werden. Das wäre nicht nur hilfreich in Zeiten steigender Lebenshaltungs- und Pflegepersonalkosten. Es wäre auch gerecht.“
Der hohe Eigenanteil mache die Leute arm, kritisiert Peter Pick. „Da haben auch die neuen Leistungszuschüsse auf die Eigenanteile an den Pflege- und Ausbildungskosten nicht allzu viel bewirkt. Und viele Heimbewohner haben jetzt schlaflose Nächte, was wohl auf sie zukommt, wenn auch noch die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise und die bessere Entlohnung der Pflegekräfte bezahlt werden müssen.“ Dass die Pflegekassen jetzt nur noch Verträge mit Heimen machen dürfen, die ihren Pflegekräften Tariflohn zahlen, sei zwar richtig – „das haben wir auch selbst schon gefordert“. Aber die Menschen, die auf stationäre Pflege angewiesen seien, dürften mit den Belastungen nicht allein gelassen werden. „Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, eine Regelung zu schaffen, dass die steigenden Personalkosten von der Pflegeversicherung getragen werden. Und die Länder sind in jedem Fall in der Pflicht, in unserem Fall das Land Nordrhein-Westfalen, die Investitionskosten zu tragen“.
Vor Einführung der Sozialen Pflegeversicherung 1995 hatten Sozialhilfeträger in Deutschland viele
Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege ausgeben müssen, selbst im Jahre 1998 waren es noch 9,1
Mrd. Euro. Diese Aufwendungen verringerten sich dank der Pflegeversicherung erheblich. Sogar
2020, als etwa 84% der Heimbewohnerinnen und -bewohner auf Sozialhilfe zurückgreifen mussten,
um die inzwischen hohen Heimkosten zu finanzieren, sparten Sozialhilfeträger noch mehr als vier
Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 1998 ein. Damals hatte man im Sozialgesetzbuch – leider etwas vage
- bestimmt, dass die öffentliche Hand solche Mittel zur Förderung der Investitionskosten der Pflegeheime einsetzen sollten, die sie durch die Einführung der Pflegeversicherung einsparen. Das war aber zumindest nicht spürbar geschehen.
Und so trägt jetzt also das, was die Pflegeheimbetreiber für Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und die damit verbundenen technischen Anlagen aufwenden müssen, zu den hohen Eigenanteilen der Heimbewohner bei. Diese setzen sich weiter zusammen aus den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, einer Ausbildungsumlage und dem Teil an den Pflegekosten, der nicht von der Pflegeversicherung bezahlt wird.
