Düsseldorf, 30. Juni 2021. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.6.2021 hat viele Familien, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen durch so genannte 24-Stunden-Kräfte aus dem Ausland betreuen lassen, in große Unruhe gestürzt. Viele fürchten, dass womöglich hohe Nachzahlungsforderungen auf sie zukommen und sie sich diese Unterstützung künftig nicht mehr leisten können.
„Dabei geht es oftmals gar nicht ohne die Hilfe osteuropäischer Betreuungskräfte, die mit im Haushalt wohnen!“, weiß Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW, aus vielen Gesprächen mit Betroffenen. „Und das ist auch der Politik seit langem bekannt.“
Das Urteil und die Ängste der Familien seien vermeidbar gewesen, wenn die zuständigen Minister, allen voran der Bundesgesundheitsminister, beizeiten ihre Verantwortung wahrgenommen und eine solidarische Pflegereform angestoßen hätten. „Gerade Menschen, die Angehörige mit Demenz zu Hause pflegen, sind oft überlastet und ruinieren auf die Dauer auch ihre eigene Gesundheit. Sie bräuchten eine Pflegeversicherung im Rücken, die für spürbare Entlastung wirklich aufkommt und die dazu passenden Angebote, die auch tatsächlich zur Verfügung stehen,“ erklärt die langjährige Gesundheitspolitikerin. Stattdessen lasse die Politik die pflegenden Angehörigen mit ihren Problemen seit Jahren allein. „Kurzzeitpflegestellen, die nur auf dem Papier stehen, aber so gut wie nie zu bekommen sind, wenn man sie braucht und z.B. auch rückzahlbare Darlehen für Menschen, die zugunsten der Pflege von Angehörigen für längere Zeit auf ihr Einkommen verzichten, entlarven eine Politik, die sich nicht traut, das immer virulenter werdende Problem bezahlbarer und bedarfsgerechter Altenpflege in Angriff zu nehmen“, so Regina Schmidt-Zadel.
Dieser Missstand zwingt besonders Angehörige von Menschen mit Demenz zu allerlei Notlösungen. Häufig brauchen die Betroffenen viel Betreuung und sind zugleich für ihre seelische Stabilität auf das gewohnte Umfeld angewiesen. Altgewordene Partner können den Pflege- und Hausarbeitsaufwand nicht mehr alleine leisten, Söhne und Töchter wohnen häufig weit entfernt oder sind berufstätig, müssen sich zudem um eigene Kinder kümmern. Nach Expertenschätzungen arbeiten hierzulande mindestens 300.000 ausländische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung, zumeist Frauen aus osteuropäischen Staaten, oft illegal beschäftigt, fast immer schlecht bezahlt.
„Ich finde es richtig, wenn sich Menschen gegen Ausbeutung wehren“, stellt die Vorsitzende von Alzheimer NRW klar, „zumal, wenn sie, wie die Klägerin aus Bulgarien, mit einem Hungerlohn für eine Rund- um-die Uhr-Betreuung abgespeist werden.“ Die Frau war nur für 30 Wochenstunden bezahlt worden, und hatte dafür noch nicht einmal den Mindestlohn erhalten. Das Gericht sprach ihr jetzt das Recht zu, für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und sogar für Bereitschaftszeiten nachträglich eine Bezahlung zu verlangen. Dass dies vermutlich zigtausend Euro sein werden, hatte viele Familien mit Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit erschreckt.
„Nun muss die Politik die heiße Kartoffel endlich anpacken“, betont die Vorsitzende von Alzheimer NRW, „und mit bedarfsdeckendem Pflegegeld, Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten und verlässlichen Hilfsangeboten eine Pflegelandschaft gestalten, in der weder ausländische Betreuungskräfte noch pflegende Angehörige auf der Strecke bleiben.“
