Düsseldorf, 22. März 2021. Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW protestiert aufs Schärfste gegen die Kürzungen bei den Leistungen zur Tagespflege und zur Verhinderungspflege, wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Zuge der für dieses Jahr angekündigten Pflegereform plant.
„Der Gesetzesentwurf, der gerade im Bundesministerium entsteht, würde es sehr vielen Angehörigen unmöglich machen, ihre Pflegebedürftigen künftig noch zu Hause zu versorgen“, warnt Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende von Alzheimer NRW. „Die geplanten Kürzungen zeugen aber vor allem auch von einer skandalösen Missachtung der Leistung, die pflegende Angehörige gerade in der Coronazeit erbracht haben und erbringen und die sie nicht selten mit gesundheitlichen Einbußen bezahlen.“
Die Pflegereform sieht nach jetzigem Stand vor, dass Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege künftig halbiert werden sollen, wenn ergänzend auch Sachleistungen, etwa die morgendliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen zur Verhinderungspflege sollen im Bereich der stundenweisen Entlastung reduziert werden. Wer dann nicht tagesweise, sondern jeweils nur für einige Stunden am Tag die Pflege durch eine Ersatzperson sicherstellen möchte oder muss, kann dafür nur 40% des Budgets für die Verhinderungspflege – also statt 1.612 Euro im Jahr nur noch 644,80 Euro – in Anspruch nehmen.
„Die Kürzung bei der Verhinderungspflege würde die so wichtigen Möglichkeiten zur zeitweisen Entlastung der häuslich Pflegenden empfindlich einschränken und auch Berufstätigen die Vereinbarung ihrer Pflichten erheblich erschweren“, rügt Regina Schmidt-Zadel Spahns Vorhaben. „Im Bereich der Tagespflege wiederum würden die Leistungseinschränkungen etwa Menschen im Pflegegrad 4 jährliche Mehrkosten von fast zehntausend Euro bescheren.“ Die ehemalige Bundestagsabgeordnete verweist darauf, dass gerade Berufstätige oft darauf angewiesen seien, neben der Tagespflege auch noch morgens durch einen ambulanten Pflegedienst entlastet zu werden. Und auch, wenn der pflegende Partner selbst älter und gesundheitlich eingeschränkt sei, helfe eine Kombination aus ambulanter Pflege und Tages- oder Nachtpflege die Belastung durch die häusliche Betreuung zu schultern.
„Der Gesundheitsminister kann nicht wollen, dass die Menschen, die sich ohnehin dafür aufreiben, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen im eigenen Zuhause leben können, nun in noch größere Bedrängnis geraten. Es kann auch nicht im Interesse der Politik sein, wenn infolge der Pflegereform massenhaft überforderte Angehörige ihre Pflegebedürftigen in Heimen unterbringen. Die Kürzungen in der ambulanten Pflege müssen umgehend aus dem Entwurf gestrichen werden!“
