Düsseldorf, 17. Dezember 2020. Etwa zwei Drittel der Demenz Betroffenen werden von Angehörigen zuhause gepflegt. In Nordrhein-Westfalen sind es etwa 230.000 Menschen, die von noch mehr Partnerinnen und Partnern, Töchtern und Söhnen, Freunden und Nachbarinnen in ihrem Zuhause gepflegt und betreut werden. Leisten die in der häuslichen Pflege Engagierten schon in „normalen Zeiten“ Enormes, wird ihre Leistung in der Pandemie erst recht unverzichtbar. Gerade schließen wieder viele Tagespflegegruppen, leisten ambulante Pflegedienste mancherorts nur noch Notdienste. Es wäre fatal, wenn nun auch noch die pflegenden Angehörigen krankheitsbedingt ausfielen. Viele tausend Menschen mit Demenz wären dann ohne Betreuung. Gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) fordert deshalb der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW, dass pflegende Angehörige als zu priorisierende Personengruppe für eine Impfung gegen Covid-19 genannt und behandelt werden.
Bisher wird im Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der STIKO, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina eine vorrangige Berücksichtigung bei der Impfung gegen COVID-19 nur für Personen mit dem Risiko für einen schweren Verlauf, für Menschen mit einem besonderen Infektionsrisiko (z.B. Personal in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege) sowie für Personen mit relevanten Funktionen für das Gemeinwesen vorgesehen. „Auch Pflegende Angehörige haben eine solche systemrelevante Funktion für die Gemeinschaft“, betont Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende von Alzheimer NRW.
Angehörige von Menschen mit Demenz haben aber auch Unterstützung verdient, wenn ihre Partner, Eltern oder Geschwister in einem Pflegeheim leben. Oft erbringen sie bei ihren Besuchen Pflege- und Betreuungsleistungen, die das hoch beanspruchte Pflegepersonal nicht schafft. „Wenn nach dem Beschluss der Landes-Regierungschefs vom 13. Dezember nun in vielen Regionen Besucherinnen und Besucher von Heimbewohnern einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, gehe ich davon aus, dass ein solcher Test in oder vor den Einrichtungen durchgeführt wird“, formuliert Regina Schmidt-Zadel die Position des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW. „Außerdem sollten diese Tests kostenlos sein. Andernfalls kommt die an sich sinnvolle Bestimmung zum Schutze der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einem Besuchsverbot für solche Angehörigen gleich, die sich die Tests nicht leisten können oder aus Altersgründen nicht in der Lage sind, vor jedem Besuch den mitunter weiten Weg in ein Testzentrum zu bewältigen.“
